Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auftragnehmer: NetProDigital, Inhaber: Lars Godina, In der Halde 16, 78607 Talheim („Auftragnehmer"). Stand: 26.09.2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Software „StAN-Explorer" sowie damit verbundener Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.
(2) Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Kein Vertragsschluss mit Verbrauchern.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese Bedingungen sind produktspezifische Sonderbedingungen für die Software „StAN-Explorer". Sie gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NetProDigital für diesen Vertragsgegenstand vor. Soweit diese Bedingungen eine Frage nicht regeln, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NetProDigital. Individuelle Vereinbarungen – insbesondere im Angebot oder in einer Auftragsbestätigung – gehen sowohl diesen Bedingungen als auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungen
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die Software „StAN-Explorer" als webbasierte Anwendung (Software as a Service) zur Nutzung über das Internet bereit. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(2) Beschaffenheitsangaben, Demonstrationen und Darstellungen auf der Website oder in Werbematerial sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich bezeichnet ist.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln und anzupassen, soweit der vertraglich geschuldete Funktionsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt.
§ 3 Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website stellen kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Kunden bzw. durch beiderseits unterzeichnete Vereinbarung oder ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Fehlt eine Regelung, kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 6 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er benennt geeignete Administratoren und verwaltet Nutzerrechte eigenverantwortlich.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass durch ihn eingestellte Inhalte und Daten frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Er ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Daten verantwortlich.
(3) Der Kunde erstellt im Rahmen seiner Obliegenheiten angemessene eigene Sicherungen der von ihm eingestellten Daten, soweit nicht ausdrücklich ein Backup-Service vereinbart ist.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Auftragnehmer bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich in einer gesonderten Vereinbarung (z. B. SLA) zugesagt ist.
(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung sowie Ausfälle, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Störungen bei Vorlieferanten, Internetausfälle). Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.
(3) Support-Umfang und Reaktionszeiten richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Alle Rechte an der Software, ihrem Quellcode, ihrer Gestaltung, den Marken sowie an mitgelieferten Vorlagen verbleiben beim Auftragnehmer bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Eine über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe, ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
(3) An den vom Kunden eingestellten Inhalten und Daten erwirbt der Auftragnehmer kein Eigentum; diese verbleiben beim Kunden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sie im zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang zu verarbeiten.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung. Die Datenverarbeitung erfolgt in Rechenzentren in Deutschland.
§ 10 Gewährleistung / Mängel
(1) Der Auftragnehmer stellt die Software im Wesentlichen frei von Mängeln bereit, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mehr als unerheblich mindern. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelansprüche.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an. Der Auftragnehmer beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist, insbesondere durch Fehlerbehebung, Update oder Workaround.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Soweit die Haftung nach vorstehenden Absätzen begrenzt ist, ist sie je Schadensfall und je Vertragsjahr auf die vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre, ist im Rahmen der einfachen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturereignisse, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Vorlieferanten), befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (Talheim).
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.